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BVG: Urteilsverkündung in Sachen „Sukzessivadoption“ am 19. Februar

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Bundesjustizministerin auf der FDP Parteitag 2012 in Karlsruhe

Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger auf der FDP Parteitag 2012 in Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht wird in Sachen „Sukzessivadoption“ sein Urteil am 19. Februar verkünden.

Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, sagte, im Falle einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde sofort ein Gesetz zur Umsetzung auf den Weg zu bringen. Grundsätzlich sprach sie sich ebenfalls dafür aus, mehr für homosexuelle Paare zu tun. Die Ministerin brachte vor, sie hoffe, im Jahr 2013 würden schwule und lesbische Paare steuerrechtlich gleichgestellt. Auch dazu ist in Karlsruhe bei der Bundesverfassungsgericht eine Klage anhängig. Die Rechte homosexueller Paare müssten gestärkt werden, ergänzte die Ministerin gegenüber Nachrichtenagentur AFP, “wenn wir ihnen Pflichten übertragen”.

Das Bundesverfassungsgericht prüfte am 18. Dezember 2012 das Adoptionsrecht gleichgeschlechtlicher Paare und ging der Frage nach, ob der Ausschluss der Sukzessivadoption für gleichgeschlechtliche Paare mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Eingetragene Lebenspartner können seit Anfang 2005 das leibliche Kind ihres Partners gemäß § 9 Absatz 7 des Lebenspartnerschaftsgesetz (LpartG) adoptieren. Hat einer der Lebenspartner bereits ein Kind, so ist auch eine Stiefkindadoption möglich. Jedoch muss es sich hierbei um das leibliche Kind des anderen Lebenspartners handeln (§ 9 Absatz 7 LPartG).

Im Gegensatz zu Ehegatten ist es gleichgeschlechtlichen Paaren aber verwehrt, gemeinsam ein fremdes Kind zu adoptieren. Ebenso gibt es nicht die Möglichkeit der Sukzessivadoption, also der Weg, das bereits angenommene Kind eines Lebenspartners von dem anderen Lebenspartner ebenfalls als Kind annehmen zu lassen, wodurch es zum gemeinsamen Kind beider Partner wird. Diese Form der Adoption ist nach bislang geltendem Recht ausschließlich Ehegatten vorbehalten.

Eine repräsentative Studie des Bundesjustizministeriums zur Lebenssituation von Kindern in Regenbogenfamilien – Familien, bei denen Kinder bei gleichgeschlechtlichen Partnern leben – belegt, dass sich Kinder und Jugendliche aus Lebenspartnerschaften sich in Ihrer Beziehung zu den Eltern nur wenig von anderen Familienformen unterscheiden und mindestens ebenso gut entwickeln.

Die Kinder und Jugendlichen aus Regenbogenfamilien entwickeln danach sogar ein höheres Selbstwertgefühl und verfügen laut Studie über ein größeres Maß an Autonomie im Umgang mit ihren Eltern.

Bild:  © Siebert

 

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