Estland

Estland hielt an einer minimalistischen Asylpolitik fest

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Estland steht auf der Liste der Länder mit den größten Bevölkerungsteilen ohne Staatsangehörigkeit an zehnter Stelle.

Dem Innenministerium zufolge waren im Juni 2015 6,3 Prozent der 1,3 Millionen Einwohner des Landes staatenlos.

Im Jahr 2015 beschloss die Regierung eine Reihe von Maßnahmen, um die Staatenlosigkeit unter Kindern zu reduzieren und den Einbürgerungsprozess für ältere Menschen zu vereinfachen.

Im Januar änderte die Regierung das Staatsbürgerschaftsrecht, so dass Kinder staatenloser Eltern nun automatisch die estnische Staatsbürgerschaft erhalten.

Zuvor mussten die Eltern das gesondert beantragen, nun können sie innerhalb eines Jahres Einspruch gegen die Staatsangehörigkeit ihres Kindes einlegen. Darüber hinaus sind Menschen ab dem Alter von 65 Jahren nun von dem verpflichtenden Test der estnischen Sprache befreit, wenn sie sich um die Staatsbürgerschaft bewerben.

Die Sprachtests blieben die größte Einbürgerungshürde für den russischsprachigen Teil der Bevölkerung.

Die Kosten für die Einbürgerung, unter anderem für die Bewerbung und für die Vorbereitung des Sprachtests, sowie die Vorschriften über das nachzuweisende Einkommen nahmen weiterhin großen Teilen der ärmeren Langzeit-Einwohner ihre Bürgerrechte und trugen zur Staatenlosigkeit unter russischsprachigen Personen bei.

Die im Voraus zu entrichtenden Gebühren für die Sprachkurse, die vor dem Test besucht werden müssen, sind eine bedeutende finanzielle Hürde für Nicht-Staatsbürger mit geringem oder ohne Einkommen. Der Staat erstattet die Kosten für die Sprachkurse erst, nachdem der Bewerber den Test bestanden hat.

Staatenlose Einwohner haben nicht alle Arbeitnehmerrechte und dürfen verschiedene Berufe nicht ausüben. Sie können weder als Beamte im Staatsdienst, bei der Polizei oder beim Zoll arbeiten, noch Staatsanwälte, Richter oder Notare werden.

Die Regierung bereitete die Umsetzung des Lebensgemeinschaftsgesetzes nicht ausreichend vor, das im Oktober 2014 verabschiedet wurde und im Jahr 2016 in Kraft tritt. Das Gesetz weitet die Rechte verheirateter Paare auf unverheiratete, auch gleichgeschlechtliche Paare aus.

Estland hielt an einer minimalistischen Asylpolitik fest.

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Die Regierung sagte zu, sich am Umverteilungsplan der EU zu beteiligen und über zwei Jahre hinweg 329 Asylsuchende aufzunehmen.

Bei Redaktionsschluss war noch keine einzige Person nach Estland umverteilt worden. Während des Asylverfahrens erhielten Schutzsuchende nur mit großen Schwierigkeiten Übersetzungen und Unterstützung in ihrer Muttersprache.

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