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Russland prüft Legalität der Unabhängigkeit der baltischen Staaten

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Die russische Generalstaatsanwaltschaft derzeit überprüft die Unabhängigkeitserklärungen der drei baltischen Staaten. Konkret geht es demnach darum, ob die Bestätigung der Abspaltungen rechtmäßig war

Laut BBC hatten zwei Abgeordnete von Wladimir Putins Partei Einiges Russland den Antrag im Parlament eingebrach.

Rund 25 Jahre ist es her, dass die baltischen Staaten nach einem halben Jahrhundert unter sowjetischer Besatzung ihre Unabhängigkeit erklärten. Zunächst hatte die Sowjetunion noch versucht, die Freiheitsbestrebungen blutig niederzuschlagen. Im Herbst 1991, kurz vor der Implosion des Riesenreichs, gab Moskau dann aber doch seinen Sanktus für die Eigenständigkeit der Balten-Republiken.

Die beiden Parlamentarier der Putin-Partei behaupten nun, dass der Beschluss damals von einem „verfassungswidrigen Gremium“ getroffen worden sei. Am Dienstag nahm der Staatsanwalt dazu seine Ermittlungen auf, vermeldete die russische Nachrichtenagentur Interfax. Er werde die Rechtmäßigkeit des Entscheids des sowjetischen Staatsrats im September 1991 prüfen. Als höchstes Organ der Staatsmacht in den letzten Monaten der Sowjetunion hatte ebendieser Rat unter Michail Gorbatschow die Abspaltung der baltischen Staaten abgesegnet.

„Wir im Kreml wussten nichts von der Initiative“, behauptet Dmitrij Peskow.

„Es fällt mir auch schwer, die Sinnhaftigkeit dahinter zu verstehen.“ Trotz der Beschwichtigungen des Kreml-Sprechers – der Schaden war schon angerichtet.

Litauens Außenminister Linas Linkevičius bezweifelt, dass der Kreml davon wirklich nichts wusste:

„Es ist nicht meine Aufgabe, jemandem etwas zu unterstellen. Es fällt mir aber sehr schwer, an solche Zufälle zu glauben“, sagt er zur „Presse“. Den Vorstoß geißelt er als „rechtlich, politisch und moralisch absurd“.

Ohne Not seien damit die ohnehin vorhandenen Spannungen verschärft und die Bevölkerung weiter verunsichert worden. Daran änderten auch die Beschwichtigungen aus dem Kreml nichts, so Linkevičius.

Der negative Effekt dieser Nachricht war so groß, dass die Behörde am Donnerstag faktisch zurückruderte. “Die Generalstaatsanwaltschaft hat tatsächlich eine Abgeordnetenanfrage dazu bekommen”, erklärte die Sprecherin Marina Gridnewa.

“Nach dem Gesetz sind wir verpflichtet, alle Anfragen unabhängig von ihrem Inhalt zu prüfen. Es kann passieren, dass manche Anfragen überhaupt keinen Sinn haben.” Über die Baltikum-Anfrage sagte sie: “Es ist klar, dass diese Geschichte überhaupt keine rechtlichen Aussichten hat.”

Außenminister Sergej Lawrow erklärte, er habe davon ebenfalls nichts gehört. Russland habe diplomatische Beziehungen und zwischenstaatliche Verträge mit den baltischen Ländern, sagte er.

Ob das auch mit der Baltikum-Anfrage der Fall sein wird, muss die Staatsanwaltschaft entscheiden. Falls sie tatsächlich zum Schluss kommt, dass die Anerkennung der Unabhängigkeit Lettlands, Estlands und Litauens durch die Sowjetunion unrechtmäßig war, ist ein diplomatischer Skandal programmiert.
Litauen, Lettland und Estland haben in Anfang der 90iger Jahre ihre Unabhängigkeit wiedererlangt, seit 2004 sind die drei baltischen Länder in der EU und in der Nato.

Sehr zum Unmut des Kreml und deshalb denken russische Verfassungshüter jetzt darüber nach, ob dieser Status legal ist.

Die Regierungen der baltischen Staaten hat das in Alarmbereitschaft versetzt: Denn vor den Anschluss  der ukrainischen Halbinsel Krim argumentierte Russland ähnlich.

Die Generalstaatsanwaltschaft in Moskau, die die Einhaltung der Verfassung prüft, beschäftigt sich derzeit mit den Unabhängigkeitserklärungen.

Das berichtet die staatliche Nachrichtenagentur Interfax. Eine interne Quelle deutete laut Interfax an, zu welchem Ergebnis die Verfassungshüter kommen könnten: Dass die Unabhängigkeitserklärungen von Lettland am 21. August 1991, Litauen am 11. März 1990 und Estland am 20. August 1991 illegal waren.

Allerdings vergisst der Interfax-Bericht, dass die drei baltischen Staaten bereits 1918 ihre Unabhängigkeit erklärt haben, dem Völkerbund beigetreten sind und sowohl faktisch als auch de jure unabhängig waren. Und dann 1940 (aus baltischer Sicht) unrechtmäßig in die Sowjetunion eingegliedert wurden, 1941 von der Wehrmacht besetzt wurden und in der Folge wieder von der Rote Armee besetzt wurden und 1945 nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wieder von der UdSSR einverleibt wurden. “Diese völkerrechtswidrige Annektion wurde international nie anerkannt. Damit ist die die russische Initiative, die Legalität der Unabhängigkeit der Baltischen Staaten zu überprüfen, juristisch gegenstandslos”, bestätigt die lettischen Botschaft der Kleinen Zeitung.

 

Quellen: BR, Interfax, AP, Kleine Zeitung

 

 

 

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