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Betrugsversuch nach Todesfall – Polizei warnt vor übler Masche

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Polizei - SymbolbildWenn es darum geht, auf einfachem Weg an das Geld der Mitmenschen zu kommen, kennt der Erfindungsreichtum von Gaunern weder geografische noch geschmackliche Grenzen. Wie ein aktueller Fall in Walzbachtal (Baden-Württemberg) zeigt, wird dabei auch vor den Schranken der Pietät nicht Halt gemacht.

Eine in den Niederlanden ansässige „Treuhandgesellschaft zur Auszahlung von Erbschaften und Dividenden“ sowie eine ebenfalls holländische Anwaltskanzlei wandten sich dieser Tage mit einem Schreiben an eine aktuell von einem Todesfall betroffene Familie aus Wössingen. Dabei gaukelten sie den Angehörigen vor, der Verstorbene habe ihnen durch ein fünfstelliges Guthaben im Ausland eine Erbschaft hinterlassen.

Bevor die gleich mit übersandte „Annahmeerklärung des Begünstigten“ gültig werde, müsse man lediglich eine Aufwandsgebühr von 40 Euro überweisen. Was sich tatsächlich hinter dieser üblen Masche verbirgt, findet der aufmerksame Leser am unteren Seitenrand. Äußerst klein, dünn und eng gedruckt steht da, dass der Adressat nach Überweisung des Geldes an einem Glücksspiel teilnimmt. Nicht nur dass die Losnummern gleich an mehrere Teilnehmer verteilt werden; für Gewinne bis zu 3 Euro übersendet die Treuhandgesellschaft auch eine Gutschrift für den Erwerb des esoterischen Produkts „Die sieben goldenen Regeln eines glücklichen und erfolgreichen Lebens in unendlichem Reichtum“.

Die Wössinger Familie tat glücklicherweise das einzig Richtige. Sie erstattete beim örtlichen Polizeiposten Anzeige.

Quelle: Polizei Karlsruhe
Symbolfoto: © Siebert

 

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