Das litauische Parlament (Seimas) hat ein Gesetz für ein weitgehendes Verbot von Abtreibungen auf den Weg gebracht. Abgeordnete sprachen sich am 28. Mai in Erster Lesung mit 46 gegen 19 Stimmen für einen entsprechenden Entwurf aus. 25 enthielten sich.
Schwangerschaftsabbrüche sollen demzufolge bald nur bei Gefahr für Gesundheit oder Leben der Mutter sowie nach einer Vergewaltigung erlaubt sein. Bisher sind in Litauen Abtreibungen in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen ohne Einschränkungen zulässig.
Im Herbst soll der Seimas endgültig über das Gesetz entscheiden. In Litauen, wo etwa drei Millionen Menschen leben, sank die Zahl der registrierten Schwangerschaftsabbrüche in den vergangenen Jahren stetig: Laut Statistik kamen auf 100 Geburten zuletzt 21,5 Schwangerschaftsabbrüche.
In Deutschland sind Abtreibungen zwar rechtswidrig, jedoch straffrei
Am 28. Mai 1993, also vor 20 Jahren hatte das Bundesverfassungsgericht das so genannte zweite Abtreibungsurteil verkündet. Dadurch hat das höchste deutsches Gericht das vom Parlament, dem Bundestag, verabschiedete erste gesamtdeutsche Abtreibungsrecht, das eine Fristenlösung mit Beratungspflicht vorsah, gekippt. Dessen ungeachtet kann die Frau selbst die Entscheidung über einen Abbruch treffen. Schwangerschaftsunterbrechung ist zwar rechtswidrig, jedoch wenn die Frau nachweisen kann, dass sie an einer Konfliktberatung teilgenommen hat (das heißt, dass sie sich in einem Konfliktsituation befindet), die Schwangerschaft durch eine Vergewaltigung entstanden ist oder eine Gefahr für die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren besteht, kann die Schwangere Abbruch straffrei bis zur 14. Schwangerschaftswoche vornehmen lassen.
Nur katholische Kirche findet sich bis heute mit diesem Kompromiss nicht ab: Die Bistümer in Deutschland beendeten am Ende des Jahres 2000 auf Befehl des Papstes die gesetzliche Konfliktberatung. Nach Meinung der Kleriker berechtigt der Beratungsnachweis den Schwangerschaftsabbruch.
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