Am 28.04.2015 stimmten die Abgeordneten für einen mehrjährigen Fischereiplan, der die Bestände von Kabeljau, Sprotte und Hering zukunftsverträglich anheben soll
Es ist der erste Mehrjahresplan seit der reformierten Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP).
Das langfristige Fischerei-Management soll den Ostsee-Fischern eine verlässliche und vorhersehbare Planung garantieren. Außerdem werden zum ersten Mal die Fangquoten von Kabeljau, Sprotte und Hering zusammen festgelegt, da die drei Fischarten in gegenseitiger Abhängigkeit zu einander stehen: der Kabeljau isst Sprotten und teilweise Hering, während Heringe und Sprotten sich von den Eiern der Kabeljaue ernähren.
Das EU-Parlament beschloss zudem den Rückwurf von unerwünscht gefangenen Fischen und Meerestieren nicht zu sanktionieren. Die Fischer haben zwei Jahre Zeit die Anlandepflicht ohne Sanktionen umzusetzen.
Die VolksvertreterInnen sprachen sich für Fangquoten der drei Fischarten nach dem Prinzip des höchstmöglichen Dauerertrags (Maximum Sustainable Yield) aus. Der höchstmögliche Dauerertrag bezeichnet die optimale Fangmenge, die einem Fischbestand jährlich entnommen werden kann, ohne dass seine Fortpflanzungsfähigkeit in der Zukunft gefährdet ist.
Eine Woche vorher entschieden die EU-Fischereiminister das Prinzip des höchstmöglichen Dauerertrags zu missachten (EU-Umweltnews am 21. April). Auf Basis der beiden Positionen werden der Rat, das Europäische Parlament und die EU-Kommission im Trilog eine Vereinbarung aushandeln.
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