Berlin (KNA) Die Forderungen der ukrainischen Regierung, die Einfuhr von Hilfsgütern auf eine neutrale Organisation zu übertragen, ist nach humanitärem Völkerrecht erlaubt, aber ungewöhnlich.
“Die Übergabe des Konvois an eine neutrale dritte Partei wie das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) ist zwar möglich, aber nicht vorgeschrieben und eher ungewöhnlich”, sagte die Völkerrechtsexpertin des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), Heike Spieker, am Donnerstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).
Dass in der Ukraine gerade gegenüber einer russischen Hilfslieferung Misstrauen herrsche, sei zwar verständlich, so Spieker.
“Ich bin aber überzeugt, dass es sich hier nicht dezidiert um einen Konflikt zwischen der Ukraine und Russland, sondern einen bewaffneten Konflikt zwischen der ukrainischen Regierung einserseits und bewaffneten Gruppen andererseits handelt”, so die DRK-Expertin.
Bei Hilfslieferungen in bewaffneten Konflikten sehe das humanitäre Völkerrecht zudem vor, dass das jeweilige Land auf die Erhebung von Steuern, Zoll und Gebühren verzichte.
Am Dienstag war ein Hilfskonvoi von rund 280 Lastwagen mit 2.000 Tonnen Fracht von Russland in die Ukraine aufgebrochen. Bislang gibt es keine genauen Informationen über den Inhalt der Lieferung. Die ukrainische Regierung befürchtet versteckte Waffenlieferungen und fordert, dass die Hilfslieferungen kontrolliert und nur unter der Aufsicht des Internationalen Roten Kreuzes im Land verteilt werden. Medienberichten zufolge ist das Konvoi mittlerweile rund 60 Kilometer von der ukrainischen Grenze entfernt.
cze/cas
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