Politik

Homo-Ehe-Verbot gehört nicht in Verfassung

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CSD-Parade in KarlsruheEin kroatisches Volksbegehren hat am Mittwoch (22. Mai) die ausreichende Anzahl an Unterstützern erreicht, um einen Volksentscheid darüber anzustrengen, die Ehe zwischen Mann und Frau in die Verfassung aufzunehmen. Das Verfassungsgericht sollte dieses gegen die gleichgeschlechtliche Ehe gerichtete Volksbegehren verbieten, fordert die linksliberale Tageszeitung Novi List: “Hier wird ein plebiszitärer Aufstand gegen die Homo-Ehe versucht, obwohl es für diese in Kroatien ohnehin keinen gesetzlichen Rahmen gibt. … Laut Verfassung darf es keine Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts geben. Dies ist das entscheidende Argument dafür, das Begehren als verfassungswidrig zu erklären. … Unabhängig von den 380.000 gesammelten Unterschriften darf dieses Referendum nicht stattfinden. Was käme sonst als nächstes? Ein Verbot der Ehe zwischen Kroaten und Serben? … Zumindest sollten wir keinen zivilisatorischen Schritt rückwärts machen und etwas durch die Verfassung verbieten, was gesetzlich ohnehin nicht erlaubt ist.”

Quelle: www.eurotopics.net (23.05.2013)

Symbolbild: © Siebert

 

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