Litauen verfügt über einen weitgehend soliden rechtlichen und politischen Rahmen für die Bekämpfung der Auslandsbestechung, und zusätzliche Anstrengungen wie die Digitalisierung der Abfrage von Bankinformationen für Ermittlungen sind lobenswert. Allerdings hat Litauen noch keine Person oder kein Unternehmen wegen Bestechung im Ausland strafrechtlich verfolgt oder verurteilt. Die Behörden haben auch einige in den ausländischen Medien gemeldete Vorwürfe übersehen und andere nicht proaktiv untersucht.
Die aus 46 Ländern bestehende OECD-Arbeitsgruppe für Bestechung im internationalen Geschäftsverkehr hat gerade ihre Phase-3-Bewertung der Umsetzung des Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr und damit verbundener Instrumente durch Litauen abgeschlossen.
In dem Bericht werden weitere Bedenken geäußert. Litauische Gerichte prüfen, ob ein Aktionär schuldig ist, bevor sie ein Unternehmen für ausländische Bestechung haftbar machen. Ein solcher Ansatz ist mit der Realität moderner Unternehmen unvereinbar, in denen Management und Eigentum oft von vornherein getrennt sind. Die Compliance-Programme der Unternehmen zur Korruptionsbekämpfung werden bei der Strafzumessung nicht ausdrücklich als mildernder Umstand anerkannt. Auch können Unternehmen nicht verpflichtet werden, solche Programme als Teil einer Strafe umzusetzen. Darüber hinaus zögert der Einzelne trotz aller Sensibilisierungsbemühungen, Korruption zu melden, und die Quote der Hinweisgeber ist gering, was vor allem auf eine fehlende Meldekultur zurückzuführen ist. Whistleblowern, die Vergeltungsmaßnahmen erleiden, stehen mehrere Rechtsmittel zur Verfügung, die unterschiedlich wirksam sind. In Litauen ist die Einziehungsquote bei Bestechungsfällen nach wie vor niedrig.
Die Arbeitsgruppe empfiehlt, dass Litauen:
- Unverzügliche und proaktive Untersuchung von Bestechungsvorwürfen im Ausland;
- Änderung des Gesetzes über die Haftung von Unternehmen, um die Berücksichtigung des Verschuldens von Aktionären zu beseitigen;
- Erleichterung des Verfahrens zur Wiedergutmachung für Informanten;
- Routinemäßige Einziehung von Bestechungsgeldern.
Der Bericht hebt auch positive Aspekte der litauischen Bemühungen zur Bekämpfung der Auslandsbestechung hervor. Die STT hat das Bewusstsein für Auslandsbestechung aktiv geschärft. Die Systeme der Generalstaatsanwaltschaft und des Justizministeriums für die Registrierung von Rechtshilfeersuchen wurden verbessert, auch wenn ihre statistischen Fähigkeiten noch ausgebaut werden müssen. Die Einrichtung eines zentralen Registers der wirtschaftlichen Eigentümer ist zu begrüßen, ebenso wie die Vorschrift, dass bestimmte Jahresberichte von Unternehmen Informationen über die Bekämpfung der Auslandsbestechung enthalten müssen.
Die Arbeitsgruppe hat den Bericht über Litauen am 7. Dezember 2023 angenommen. Der Bericht ist Teil der dritten Phase der Überwachung durch die Arbeitsgruppe. Der Bericht enthält einen Überblick über die jüngsten Durchsetzungsmaßnahmen und spezifische rechtliche, politische und institutionelle Merkmale des litauischen Rahmens für die Bekämpfung der Auslandsbestechung. Die Seiten 58-62 des Berichts enthalten die Empfehlungen der Arbeitsgruppe an Litauen. Litauen wird der Arbeitsgruppe innerhalb von zwei Jahren (Dezember 2025) einen schriftlichen Bericht über die Umsetzung aller Empfehlungen und seine Durchsetzungsbemühungen vorlegen. Dieser Bericht wird ebenfalls öffentlich zugänglich gemacht.
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