Polen startet am Freitag, dem 7. August 2026, eine neue Förderbekanntmachung für gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Der Wettbewerb im Rahmen der „Ścieżka SMART“ verfügt über ein Budget von 350 Millionen Złoty und richtet sich an Konsortien aus Unternehmen, Forschungseinrichtungen und – in bestimmten Konstellationen – Nichtregierungsorganisationen.
Verantwortlich ist das polnische Nationale Zentrum für Forschung und Entwicklung, NCBR. Die Antragsfrist läuft bis zum 16. Oktober 2026, 16 Uhr. Unterstützt werden Vorhaben, die zu einer Produktinnovation oder zu einer Innovation in einem Geschäftsprozess führen, der mit der Herstellung von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen verbunden ist.
Die Ausschreibung ist damit ein unmittelbar bevorstehender Schritt in der polnischen Innovationspolitik: Sie definiert nicht nur ein Förderziel, sondern auch ein konkretes Budget, eine Antragsschiene und verbindliche Regeln für die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Forschung. Die Ausschreibung wurde am 1. Juli veröffentlicht und am 22. Juli aktualisiert.
Unternehmen müssen Konsortien führen
Der Wettbewerb ist ausdrücklich auf Kooperation angelegt. An der Spitze eines Konsortiums muss ein Unternehmen stehen. Weitere Partner können kleine und mittlere Unternehmen, größere Firmen, Forschungseinrichtungen oder Nichtregierungsorganisationen sein.
Wichtig ist die inhaltliche Verantwortung jedes Partners: Jedes Mitglied des Konsortiums muss mindestens eine Aufgabe innerhalb der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten übernehmen. Dadurch soll die Zusammenarbeit über eine rein formale Partnerschaft hinausgehen. Die Rollen der beteiligten Organisationen müssen im Projekt klar erkennbar sein.
Forschungseinrichtungen und Nichtregierungsorganisationen können nur als Konsortialpartner auftreten, nicht als federführende Antragsteller. Größere Unternehmen müssen – abgesehen von bestimmten Ausnahmen für kleine und mittlere Mid-Caps – eine Zusammenarbeit mit einem KMU in den Forschungs- und Entwicklungsarbeiten vorsehen oder ein KMU in das Konsortium aufnehmen.
Von der Forschung bis zur Vorbereitung des Markteintritts
Förderfähig sind industrielle Forschung und experimentelle Entwicklungsarbeiten oder ausschließlich Entwicklungsarbeiten. Voraussetzung ist, dass das Projekt auf eine neue Produktinnovation oder eine Innovation in einem Geschäftsprozess abzielt.
Jeder Antrag muss mindestens einer polnischen Nationalen Intelligenten Spezialisierung entsprechen. Diese Spezialisierungen dienen als staatlicher Rahmen für prioritäre Bereiche der wirtschaftlichen und technologischen Entwicklung.
Die förderfähigen Gesamtausgaben müssen mindestens 3 Millionen Złoty betragen. Für ein gesamtes Projekt können höchstens 140 Millionen Złoty beantragt werden. Die Unterstützung wird als Zuschuss gewährt; die genaue Ausgestaltung hängt vom Status und von der Rolle des jeweiligen Konsortialpartners ab.
Neben dem verpflichtenden Forschungs- und Entwicklungsanteil können Projekte weitere Aufgaben enthalten. Dazu gehören die internationale Bewerbung der entwickelten Produkte, der Schutz gewerblicher Schutzrechte sowie der Erwerb, die Weiterentwicklung oder die Verbesserung von Kompetenzen bei Beschäftigten und Führungskräften der beteiligten Unternehmen und anderer nichtwissenschaftlicher Partner.
Damit lässt sich ein Vorhaben über die reine Technologieentwicklung hinaus planen. Antragsteller können auch jene Schritte berücksichtigen, die für den Schutz eines Ergebnisses, seine internationale Sichtbarkeit oder die praktische Umsetzung in einem Unternehmen erforderlich sind.
Zweistufige Bewertung
Die Anträge werden ausschließlich elektronisch über das Informationssystem LSI 2.0 des NCBR eingereicht. Die Einreichung ist vom 7. August bis zum 16. Oktober 2026 um 16 Uhr möglich.
Das Auswahlverfahren besteht aus zwei Stufen. In der ersten Phase wird ohne Gespräch mit dem Antragsteller bewertet. In der zweiten Phase kann das NCBR Nachbesserungen oder Ergänzungen verlangen; außerdem ist ein Gespräch mit dem Antragsteller Teil der Bewertung.
Das NCBR veranschlagt für die Bestätigung der Ergebnisse der ersten Stufe 67 Tage nach Ende der Ausschreibung. Für die zweite Stufe werden 155 Tage genannt. Dabei handelt es sich um geplante Fristen, nicht um eine Garantie für einen bestimmten Entscheidungstermin.
Was die Ausschreibung für die Innovationslandschaft bedeutet
Das Programm schreibt keine einzelne Technologie vor. Entscheidend sind die Einordnung in eine Nationale Intelligente Spezialisierung, ein überzeugender Forschungs- und Entwicklungsanteil sowie eine nachvollziehbare Aufgabenverteilung innerhalb des Konsortiums.
Die Kombination aus einem Budget von 350 Millionen Złoty, einem maximalen Zuschuss von 140 Millionen Złoty und einer Mindestgrenze von 3 Millionen Złoty bei den förderfähigen Ausgaben lässt unterschiedlich große Projekte zu. Möglich sind sowohl umfangreiche industrielle Forschungsprogramme als auch kleinere Kooperationen, sofern sie die Mindestschwelle überschreiten.
Für Unternehmen, Hochschulen und angewandte Forschungseinrichtungen beginnt nun die Vorbereitungsphase. Sie müssen geeignete Partner finden, die Forschungsaufgaben verbindlich verteilen und zeigen, wie aus dem Projekt ein nutzbares Produkt oder eine verbesserte betriebliche Lösung entstehen kann.
Zwischen dem Öffnungstermin am 7. August und dem Ende der Einreichungsfrist liegen etwas mehr als zwei Monate. Das setzt eine zügige Konsortialbildung und eine gut abgestimmte Projektplanung voraus, schafft aber zugleich einen klaren Zeitrahmen für eine neue Runde kooperativer Innovationsförderung in Polen.






















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