Bremer Forschungsverbund untersucht den rechtlichen Weg zur Klimaneutralität
Die Universität Bremen koordiniert einen neuen interdisziplinären Forschungsverbund zum transformativen Klimarecht.
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Bremer Forschungsverbund untersucht den rechtlichen Weg zur Klimaneutralität

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Wie kann Recht den Wandel zu einer klimaneutralen Wirtschaft und Gesellschaft unterstützen? Mit dieser Frage befasst sich ein neuer Forschungsverbund, den die Universität Bremen koordiniert. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft, kurz DFG, gab die Bewilligung am 18. September 2026 bekannt.

Die Forschungsgruppe trägt den Titel „Transformatives Klimarecht: Raum – Zeit – Gesellschaft“ und erhält in der ersten Förderperiode vier Millionen Euro. Beteiligt sind neben Bremen und Greifswald auch die Universitäten Bochum, Bonn und Freiburg, die Technische Universität Darmstadt sowie die Helmut-Schmidt-Universität in Hamburg.

Wie aus Klimazielen konkrete Regeln werden

Im Mittelpunkt steht die Frage, wie aus langfristigen Klimazielen umsetzbare rechtliche und politische Entscheidungen entstehen. Die beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler betrachten Recht dabei nicht nur als Instrument, das den gesellschaftlichen Wandel von außen steuert. Sie wollen auch untersuchen, wie sich das Recht selbst verändert, wenn Wirtschaft, Infrastruktur und öffentliche Verwaltung auf Klimaneutralität ausgerichtet werden.

Damit geht das Vorhaben über eine klassische Analyse einzelner Umweltgesetze hinaus. Es verbindet Rechtswissenschaft mit Politikwissenschaft und Ökonomie. Ziel ist ein genaueres Verständnis dafür, welche Regeln den Wandel fördern können, wo die Umsetzung schwierig wird und wie unterschiedliche staatliche Ebenen besser zusammenarbeiten können.

Raum, Zeit und Gesellschaft

Die drei Begriffe im Projekttitel strukturieren das Forschungsprogramm. Im Bereich „Raum“ geht es darum, wie globale Klimaziele auf europäischer, nationaler, regionaler und kommunaler Ebene umgesetzt werden. Eine besondere Rolle spielt der deutsche Föderalismus, weil Zuständigkeiten für Energie, Infrastruktur, Planung und Umweltschutz auf verschiedene Institutionen verteilt sind.

Die Dimension „Zeit“ richtet den Blick auf langfristige Folgen politischer Entscheidungen. Maßnahmen von heute können ökologische und wirtschaftliche Kosten in die Zukunft verschieben oder unterschiedliche Bevölkerungsgruppen ungleich belasten. Die Forschenden wollen deshalb untersuchen, wie europäisches und deutsches Klimaschutzrecht mit solchen zeitlichen Verteilungen umgeht.

Auch das deutsche Klimaschutzgesetz wird betrachtet. Es soll als Verbindung zwischen abstrakten Klimazielen und konkreten politischen Maßnahmen analysiert werden. Dabei interessiert die Gruppe, wie rechtlich verbindliche Zielvorgaben in praktische Handlungen übersetzt werden und welche Rolle rechtliche Planungssicherheit dabei spielt.

Technologie und gerechter Wandel

Der Bereich „Gesellschaft“ umfasst sowohl technologische als auch soziale Fragen. Ein Teilprojekt befasst sich mit Verfahren zur CO2-Entnahme aus der Atmosphäre. Diese Technologien befinden sich noch in einer frühen Entwicklungsphase. Die Forschenden wollen prüfen, wie das Klimarecht ihre verantwortungsvolle Entwicklung ermöglichen kann – und wie neue Technologien umgekehrt bestehende rechtliche Vorstellungen verändern.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die sogenannte „Just Transition“, also ein gerechter Übergang zur Klimaneutralität. Die Gruppe untersucht, wie Recht mit sozialen Spannungen umgehen kann, die durch Veränderungen in Industrie, Energieversorgung oder regionaler Entwicklung entstehen. Dabei geht es nicht um ein einzelnes Modell, sondern um die Bedingungen für einen Wandel, der gesellschaftlich tragfähig bleibt.

Interdisziplinäre Zusammenarbeit

Koordiniert wird der Verbund von Claudio Franzius, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Bremen, und Sabine Schlacke von der Universität Greifswald. Die Bremer Universität beschreibt das Projekt als Zusammenarbeit verschiedener Fachrichtungen, die gemeinsam nach Wegen zur Klimaneutralität suchen.

Die DFG fördert Forschungsgruppen, damit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aktuelle Fragen über längere Zeit und in enger Kooperation bearbeiten können. Die neuen Verbünde der aktuellen Förderrunde erhalten insgesamt rund 40 Millionen Euro. Neben der Bremer Gruppe wurden acht weitere Forschungsgruppen zu Themen von der neuronalen Signalübertragung bis zur Analyse von Verschwörungstheorien bewilligt.

Wissen für langfristige Entscheidungen

Das Bremer Projekt bringt keine unmittelbare neue Vorschrift hervor. Sein Nutzen liegt vielmehr darin, die Voraussetzungen für wirksame und belastbare Regeln zu untersuchen. Klimaneutrale Energie, Gebäude, Mobilität und Industrie erfordern Entscheidungen, die über Legislaturperioden und Verwaltungsgrenzen hinausreichen.

Ein besseres Verständnis der rechtlichen Zusammenhänge kann dazu beitragen, politische Ziele klarer zu formulieren und ihre Umsetzung nachvollziehbarer zu machen. Gerade die Verbindung von Raum, Zeit und gesellschaftlichen Auswirkungen soll zeigen, wie Klimarecht langfristige Veränderung ermöglichen kann, ohne soziale Folgen aus dem Blick zu verlieren.

Quellen

Die Baltische Rundschau | Online-Redaktion
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