Die Opfer des Kommunismus sind in nahezu allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) materiell schlechter gestellt als der Durchschnitt der Gesellschaft
Berlin (IMH) – Das ist das Ergebnis einer europaweiten Studie der DDR-Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen, die mit Mitteln der EU durchgeführt wurde. Viele der früher politisch Verfolgten leben nach Angaben der Gedenkstätte sogar in Armut. Zudem leiden sie bis heute unter den Folgen von Haft, Folter und Zwangsarbeit.
Die Gedenkstätte hat von 2013 bis 2015 Theorie und Praxis der Wiedergutmachung in elf früher kommunistischen EU-Staaten untersucht (Estland, Lettland, Litauen, Bulgarien, Deutschland, Polen, Rumänien, Tschechien, Slowakei, Slowenien und Ungarn).
In dem 600 Seiten starken Abschlussbericht für die EU-Kommission wird deutlich gemacht, dass es zwar überall Entschädigungsregelungen gibt, diese aber meist unzureichend sind. Ein flächendeckendes System für eine soziale, medizinische oder rechtliche Betreu ung der Opfer gibt es selten. Auch die Verantwortlichen für die politische Verfolgung blieben bis auf wenige Ausnahmen unbestraft.
„Nicht einmal die Zahl, geschweige denn die Namen aller Kommunismusopfer sind bisher bekannt“, so Gedenkstättendirektor Hubertus Knabe.
Erhebliche Defizite im Umgang mit den Opfern des Kommunismus stellt die Studie auch in Deutschland fest. So wird eine Untersuchung des Thüringischen Gesundheitsministeriums zitiert, der zufolge 17 Prozent der ehemals Verfolgten im arbeitsfähigen Alter ein monatliches Nettoeinkommen von unter 500 Euro haben. Ein solch niedriger Betrag steht in Thüringen sonst weniger als zwei Prozent der Bevölkerung zur Verfügung. Auch im Rentenalter geht die Verfolgung weiter, da die in der DDR politisch Ausgegrenzten kaum Entgeltpunkte für die Rentenberechnung vorweisen können. Flüchtlingen und Ausgereisten wurde die bundesdeutsche Rente nach der Wiedervereinigung sogar nachträglich wieder aberkannt. Gesundheitliche Haftf olgeschäden werden in den meisten Fällen zurückgewiesen, da die Opfer den Zusammenhang zwischen Haft und Krankheit erst beweisen müssen.
Quelle: Internationale Medienhilfe (IMH)
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